KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine
Sachkundenachweis

Sachkundenachweis
Sachkundeprüfung

Nach dem § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW müssen Halter von Hunden die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind, in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis für das Ordnungsamt erbringen,  

Diesen Test können sie bei und in der Praxis absolvieren. 

Dafür müssen mehrere Fragebögen in Multiple-Choice-Form beantwortet werden. Diese Fragebögen entsprechen nicht einem Test, sondern sind eher eine Gesprächsgrundlage aus verschiedenen Sachgebieten zum Beispiel Tierhaltung, Tierentwicklung, Mensch- Tier- Beziehung. Eine Terminabsprache für den Sachkundenachweis ist nötig. Die Fragebögen erhalten sie in unserer Praxis. Den Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung gibt es als Download von der Tierärztekammer.  

Keine Angst, das Gespräch oder die Prüfung ist stressfrei, sie sollen für Fragen und Probleme im Zusammenleben mit dem Tier sensibilisiert werden und etwas dazu lernen. 

Dieser Test bezieht sich nicht auf das Halten von „gefährlichen“ Hunden bzw. Mischlingen der Rassen, die als sogenante „Anlagehunde“ in der Landeshundeverordnung bezeichnet werden. 

Auch im Notfall
ein gutes Gefühl

Ab dem 01.03.2024 gibt es eine neue Notdienstregelung!

Die Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt hat den Notdienst neu koordiniert. Da wir hierbei mitwirken, seid Ihr als Kunde unserer Praxis und Eure geliebten Fellnasen rund um die Uhr von der Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt von uns oder einem Kollegen versorgt.

Die Notdienstnummer erfahrt Ihr auf unserer AB-Ansage, daher ist es wichtig, die Ansage bis zum Ende anzuhören!

Auch im Notfall ein gutes Gefühl

Ab dem 01.03.2024 gibt es eine neue Notdienstregelung!

Die Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt hat den Notdienst neu koordiniert. Da wir hierbei mitwirken, sind Sie als Kunde unserer Praxis und Ihre geliebten Fellnasen rund um die Uhr von der Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt von uns oder einem Kollegen versorgt.

Die Notdienstnummer erfahren Sie auf unserer AB-Ansage, daher ist es wichtig, die Ansage bis zum Ende anzuhören!

Über unsere Telefonnummer erfahren Sie die Notdienstnummer: 05971 – 5 78 78 

Notdienstgebühren: Laut Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird eine Notdienstpauschale in Höhe von 50 € erhoben und je nach Uhrzeit nach dem 2 bzw. 3fachen Gebührensatz abgerechnet.