KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine
Sachkundenachweis

Sachkundenachweis
Sachkundeprüfung

Nach dem § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW müssen Halter von Hunden die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind, in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis für das Ordnungsamt erbringen,  

Diesen Test können sie bei und in der Praxis absolvieren. 

Dafür müssen mehrere Fragebögen in Multiple-Choice-Form beantwortet werden. Diese Fragebögen entsprechen nicht einem Test, sondern sind eher eine Gesprächsgrundlage aus verschiedenen Sachgebieten zum Beispiel Tierhaltung, Tierentwicklung, Mensch- Tier- Beziehung. Eine Terminabsprache für den Sachkundenachweis ist nötig. Die Fragebögen erhalten sie in unserer Praxis. Den Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung gibt es als Download von der Tierärztekammer.  

Keine Angst, das Gespräch oder die Prüfung ist stressfrei, sie sollen für Fragen und Probleme im Zusammenleben mit dem Tier sensibilisiert werden und etwas dazu lernen. 

Dieser Test bezieht sich nicht auf das Halten von „gefährlichen“ Hunden bzw. Mischlingen der Rassen, die als sogenante „Anlagehunde“ in der Landeshundeverordnung bezeichnet werden. 

Auch im Notfall
ein gutes Gefühl

Missgeschicke und Unfälle nehmen keine Rücksicht auf Uhrzeiten oder Wochenenden – auch nicht bei Ihrem Tier. Ist Ihr Tier schwer verletzt oder ernsthaft erkrankt, bedarf es einer schnellen medizinischen Versorgung durch einen Tierarzt.

Sie erreichen unseren Notdienst täglich unter der Notfall-Rufnummer:
05971 – 5 78 78

Auch im Notfall ein gutes Gefühl

Notdienst ist eine Behandlung und Versorgung ihres Tieres außerhalb der Sprechzeiten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine qualifizierte Notfall – Erstversorgung handelt. 

An Wochenenden und Feiertagen arbeiten wir mit den Tierarztpraxen Hecking-Veltmann, Brink und Dyckhoff-Karki in Rheine zusammen. Damit wird für unsere Patienten eine Notfallversorgung in ihrer Nähe gewährleistet und sie finden Hilfe. 

Über unsere Telefonnummer erfahren sie die diensthabende Praxis: 05971 – 5 78 78 

Falls sie uns nicht sofort erreichen, sprechen sie auf unseren Anrufbeantworter oder wenden sie sich an den Ringnotdienst. Dieser Ringnotdienst im Kreise Steinfurt ist gegründet worden weil die Kliniken in unserem Bereich ihren Klinikstatus zurückgegeben haben und keine 24-Stunden-Dienste mehr anbieten.

Dieser Ringnotdienst wird kreisweit von ca. 20 Praxen aufrecht gehalten und ist unter folgender Nummer zu erreichen: 02571 – 931 088 

Sollten sie telefonisch nicht direkt einen Ansprechpartner bekommen, sprechen sie bitte ihre Nummer auf die Mailbox oder versuchen es zeitnah ein 2. Mal. Der diensthabende Tierarzt kann ihre Telefonnummer nicht auf dem Display sehen.

Notdienstgebühren: Laut Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird eine Notdienstpauschale in Höhe von 50 € erhoben und je nach Uhrzeit nach dem 2 bzw. 3fachen Gebührensatz abgerechnet.