KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine

Sachkundenachweis
Sachkundeprüfung

Nach dem § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW müssen Halter von Hunden die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind, in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis für das Ordnungsamt erbringen,  

Diesen Test können sie bei und in der Praxis absolvieren. 

Dafür müssen mehrere Fragebögen in Multiple-Choice-Form beantwortet werden. Diese Fragebögen entsprechen nicht einem Test, sondern sind eher eine Gesprächsgrundlage aus verschiedenen Sachgebieten zum Beispiel Tierhaltung, Tierentwicklung, Mensch- Tier- Beziehung. Eine Terminabsprache für den Sachkundenachweis ist nötig. Die Fragebögen erhalten sie in unserer Praxis. Den Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung gibt es als Download von der Tierärztekammer.  

Keine Angst, das Gespräch oder die Prüfung ist stressfrei, sie sollen für Fragen und Probleme im Zusammenleben mit dem Tier sensibilisiert werden und etwas dazu lernen. 

Dieser Test bezieht sich nicht auf das Halten von „gefährlichen“ Hunden bzw. Mischlingen der Rassen, die als sogenante „Anlagehunde“ in der Landeshundeverordnung bezeichnet werden. 

Auch im Notfall
ein gutes Gefühl

Missgeschicke und Unfälle nehmen keine Rücksicht auf Uhrzeiten oder Wochenenden – auch nicht bei Ihrem Tier. Ist Ihr Tier schwer verletzt oder ernsthaft erkrankt, bedarf es einer schnellen medizinischen Versorgung durch einen Tierarzt.

Sie erreichen unseren Notdienst täglich unter der Notfall-Rufnummer:
05971 – 5 78 78