KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine
Gynäkologie & Geburtshilfe

Gynäkologie Geburtshilfe

Zu einer kompletten gynäkologischen Untersuchung gehört als erstes das Tier allgemein zu untersuchen.

Der nächste Schritt ist die spezielle Untersuchung des äußeren Genitals, dabei könnte man bei Bedarf schon einen Vaginalabstrich für die Zytologie oder für die bakteriologische Untersuchung.

Bei einer Blutentnahme könnte man zusätzlich noch den Progesteronwert bestimmen lassen.

Vaginalabstrich

Bedeutung: in der Läufigkeit verändern sich, je näher der Hund dem Deckzeitpunkt kommt, die Zellen der Vaginalschleimhaut. Diese kann man zytologisch, nach Anfärben, beurteilen.

Für diese Untersuchung wird ein Spekulum in die Scheide eingeführt, und mit einem langen Wattestäbchen, nach Möglichkeit nah am Gebärmuttermund, ein Abstrich genommen.

Die Probe wird so schnell wie möglich auf einen Objektträger ausgestrichen und kann nach Trocknung und Färbung am gleichen Tag in der Praxis ausgewertet werden.

Progesteronbestimmung

Der Zeitpunkt des Eisprungs der Hündin kann anhand der Höhe des Progesterons festgestellt werden, dafür wird dem Hund Blut abgenommen und direkt im praxiseigenen Labor bestimmt. Je nach Höhe des Wertes muss diese Untersuchung mehrere Tage hintereinander durchgeführt werden.

Ultraschalldiagnostik

Die Trächtigkeit kann mithilfe von Ultraschall bestätigt werden, der meist frühestens ab dem 21. Tag, besser ab dem 28. Tag nach dem Deckakt durchgeführt wird.

Röntgendiagnostik

Ab dem 50. Trächtigkeitstag kann eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt das Skelett der Föten röntgenologisch sichtbar sind.

Die Röntgendiagnostik gibt eine genauere Aussage über die Anzahl der ungeborenen Welpen, allerdings nicht über deren Vitalität.

Besonders empfohlen wird das Röntgen bei kleineren Rassen, um das Risiko von Schwergeburten durch zu große Früchte zu minimieren. In diesen Fällen sollte über einen geplanten Kaiserschnitt nachgedacht werden.

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Renate Terhaer

prak. Tierärztin

Auch im Notfall
ein gutes Gefühl

Ab dem 01.03.2024 gibt es eine neue Notdienstregelung!

Die Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt hat den Notdienst neu koordiniert. Da wir hierbei mitwirken, seid Ihr als Kunde unserer Praxis und Eure geliebten Fellnasen rund um die Uhr von der Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt von uns oder einem Kollegen versorgt.

Die Notdienstnummer erfahrt Ihr auf unserer AB-Ansage, daher ist es wichtig, die Ansage bis zum Ende anzuhören!

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Über unsere Telefonnummer erfahren Sie die Notdienstnummer: 05971 – 5 78 78 

Notdienstgebühren: Laut Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird eine Notdienstpauschale in Höhe von 50 € erhoben und je nach Uhrzeit nach dem 2 bzw. 3fachen Gebührensatz abgerechnet.