KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine
Landeshundeverordnung

Landeshundeverordnung
für das Halten von Hunden

Die Landeshundeverordnung NRW gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm, oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Darüber hinaus gilt die Verordnung für die Zucht, das Halten, Abrichten und die Ausbildung von Hunden die als „gefährliche Rassen“ gelten.

Wichtig für uns ist die 20/40 Regel (größer als 40 cm u. schwerer als 20 kg)

Voraussetzung für das halten der Hunde

Die Sachkunde des Besitzers (der Nachweis, bzw. Bescheinigung kann in unserer Praxis gemacht werden) bitte erkundigen Sie sich.

Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein 

Der Halter muss zuverlässig sein 

Der Hund braucht eine Haftpflichtversicherung 

Der Hund muss mit einem Mikro-Chip gekennzeichnet sein, dies ist jederzeit in unserer Praxis möglich, ein Chip wird an der linken Halsseite unter die Haut implantiert; ein kleiner fast schmerzloser Eingriff 

Identität, Rasse, Gewicht, Größe, Fellfarbe, Chipnummer, Haftpflichtversicherungsnachweis und die Sachkundebescheinigung ist der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen 

Die örtliche Behörde ist die zuständige Behörde für die Hundeverordnung. Sie regelt auch kommunale Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Anleinpflichten. Bei der Anmeldung sollte man diese erfragen.

Das Halten von „ gefährlichen Hunden“ bzw. Mischlingen aus diesen Rassen ist in der Hundeverordnung geregelt.

Als gefährliche Rassen werden unter anderem gesehen:

Anlage 1: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier

Anlage 2: Abas, Briard, Beauceron, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann

Vor der Anschaffung eines  „Anlagehundes” sollte man sich unbedingt vorher erkundigen, ob man alle dafür benötigten Auflagen, die für das Halten dieser Rassen erforderlich sind, erfüllen kann.

Auch im Notfall
ein gutes Gefühl

Ab dem 01.03.2024 gibt es eine neue Notdienstregelung!

Die Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt hat den Notdienst neu koordiniert. Da wir hierbei mitwirken, seid Ihr als Kunde unserer Praxis und Eure geliebten Fellnasen rund um die Uhr von der Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt von uns oder einem Kollegen versorgt.

Die Notdienstnummer erfahrt Ihr auf unserer AB-Ansage, daher ist es wichtig, die Ansage bis zum Ende anzuhören!

Auch im Notfall ein gutes Gefühl

Ab dem 01.03.2024 gibt es eine neue Notdienstregelung!

Die Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt hat den Notdienst neu koordiniert. Da wir hierbei mitwirken, sind Sie als Kunde unserer Praxis und Ihre geliebten Fellnasen rund um die Uhr von der Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt von uns oder einem Kollegen versorgt.

Die Notdienstnummer erfahren Sie auf unserer AB-Ansage, daher ist es wichtig, die Ansage bis zum Ende anzuhören!

Über unsere Telefonnummer erfahren Sie die Notdienstnummer: 05971 – 5 78 78 

Notdienstgebühren: Laut Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird eine Notdienstpauschale in Höhe von 50 € erhoben und je nach Uhrzeit nach dem 2 bzw. 3fachen Gebührensatz abgerechnet.