KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine

Landeshundeverordnung
für das Halten von Hunden

Die Landeshundeverordnung NRW gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm, oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Darüber hinaus gilt die Verordnung für die Zucht, das Halten, Abrichten und die Ausbildung von Hunden die als „gefährliche Rassen“ gelten.

Wichtig für uns ist die 20/40 Regel (größer als 40 cm u. schwerer als 20 kg)

Voraussetzung für das halten der Hunde

Die Sachkunde des Besitzers (der Nachweis, bzw. Bescheinigung kann in unserer Praxis gemacht werden) bitte erkundigen Sie sich.

Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein 

Der Halter muss zuverlässig sein 

Der Hund braucht eine Haftpflichtversicherung 

Der Hund muss mit einem Mikro-Chip gekennzeichnet sein, dies ist jederzeit in unserer Praxis möglich, ein Chip wird an der linken Halsseite unter die Haut implantiert; ein kleiner fast schmerzloser Eingriff 

Identität, Rasse, Gewicht, Größe, Fellfarbe, Chipnummer, Haftpflichtversicherungsnachweis und die Sachkundebescheinigung ist der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen 

Die örtliche Behörde ist die zuständige Behörde für die Hundeverordnung. Sie regelt auch kommunale Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Anleinpflichten. Bei der Anmeldung sollte man diese erfragen.

Das Halten von „ gefährlichen Hunden“ bzw. Mischlingen aus diesen Rassen ist in der Hundeverordnung geregelt.

Als gefährliche Rassen werden unter anderem gesehen:

Anlage 1: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier

Anlage 2: Abas, Briard, Beauceron, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann

Vor der Anschaffung eines  „Anlagehundes” sollte man sich unbedingt vorher erkundigen, ob man alle dafür benötigten Auflagen, die für das Halten dieser Rassen erforderlich sind, erfüllen kann.

Auch im Notfall
ein gutes Gefühl

Missgeschicke und Unfälle nehmen keine Rücksicht auf Uhrzeiten oder Wochenenden – auch nicht bei Ihrem Tier. Ist Ihr Tier schwer verletzt oder ernsthaft erkrankt, bedarf es einer schnellen medizinischen Versorgung durch einen Tierarzt.

Sie erreichen unseren Notdienst täglich unter der Notfall-Rufnummer:
05971 – 5 78 78