KLEINTIERPRAXIS RHEINE • Breite Straße 188 • 48431 Rheine
Der erste Tierarztbesuch

Der erste Tierarztbesuch

Der erste Tierarztbesuch kann für die geliebten Fellnasen aufregend, stressig, aber auch beängstigend sein.

Oftmals macht der Hund schon bei seinem allerersten Tierarztbesuch negative Erfahrungen und verknüpft die Praxis und das Personal mit negativen Emotionen und „Schmerzen“.

Daher ist es schon im Welpenalter wichtig bestimmte Situationen in der Entwicklungsphase zu trainieren und zu festigen.

Wir empfehlen Ihnen den Tierarzt mit Ihrem Hund vor der ersten Impfung oder Behandlung zu besuchen, sodass er positive Erfahrungen sammeln kann.

Es ist wichtig, dass sie entspannt und ohne Stress überhaupt die Praxis betreten und sich hier aufhalten können. Es prasseln hier viele Gerüche, Geräusche und der allgemeine Praxistrubel auf die kleinen Fellnasen ein.

Nun denken Sie sich, was man bei uns wohl lernen kann?

  • Das Auswiegen auf unserer Waage an der Anmeldung
  • Das Warten im Wartezimmer oder auch im Garten
  • Sich einmal entspannt auf den Behandlungstisch setzen, ohne das etwas passiert und vielleicht auch das ein oder andere Leckerchen abstauben
  • Gerüche, Geräusche, die Praxis und unser Personal

Sie können gerne einen Termin vorab zur kostenlosen „Schnupperstunde“ ohne Untersuchung in der Praxis vereinbaren. Wenn Sie eine Untersuchung wünschen ist dies natürlich auch möglich, dann wird ein gebührenpflichtiger Termin bei einem unserer Tierärztinnen vereinbart.

Auch im Notfall ein gutes Gefühl

Ab dem 01.03.2024 gibt es eine neue Notdienstregelung!

Die Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt hat den Notdienst neu koordiniert. Da wir hierbei mitwirken, sind Sie als Kunde unserer Praxis und Ihre geliebten Fellnasen rund um die Uhr von der Notdienstgemeinschaft im Kreis Steinfurt von uns oder einem Kollegen versorgt.

Die Notdienstnummer erfahren Sie auf unserer AB-Ansage, daher ist es wichtig, die Ansage bis zum Ende anzuhören!

Über unsere Telefonnummer erfahren Sie die Notdienstnummer: 05971 – 5 78 78 

Notdienstgebühren: Laut Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird eine Notdienstpauschale in Höhe von 50 € erhoben und je nach Uhrzeit nach dem 2 bzw. 3fachen Gebührensatz abgerechnet.